Hygiene im Bürgerhaus
Hygienekonzept für das Bürgerhaus in Högersdorf
(Sitzungen der Gemeindevertretung, der Ausschüsse und der FFW Högersdorf, Besprechungen von Teilgruppen daraus)
Das Bürgerhaus wird derzeit nur von kommunalen Gremien und der FFW etwa zweimal monatlich genutzt. Die Sitzungsdauer wird möglichst kurz gehalten.
1. Besuchende: Personen, die an Symptomen leiden, die auf eine Coronainfektion hindeuten könnten, dürfen das Bürgerhaus nicht betreten.
Alle halten sich an die AHA-L-Regeln (Abstand, Hygiene, Atemschutzmaske auf den Verkehrswegen, Lüften). Alle Personen desinfizieren sich bei Ankunft die Hände und beachten die Abstands- und Zutrittsmarkierungen.
2. Einbahnstraßenregelung und Regelungen zur Reinigung und Benutzung der sanitären Anlagen: Um Begegnungen bei Kommen und Gehen zu minimieren, muss man den aufgeklebten Pfeilen folgen. Der linke und der rechte Toilettenraum darf jeweils nur von einer Person betreten werden.
3. Ausstattung: Im Eingangsbereich steht Händedesinfektionsmittel zur Verfügung, auf den WCs stehen Flüssigseife und Papierhandtücher zur Verfügung. Die gültigen persönlichen Verhaltensregeln werden auf einem Plakat gut sichtbar ausgehängt.
4. Reinigung: Alle Flächen und Gegenstände, die häufig von mehreren Personen berührt werden, werden nach Benutzung gereinigt. Es steht jederzeit Desinfektionsmittel in der Küche zur Verfügung um eigenverantwortlich Gegenstände zu desinfizieren.
Nach der Beendigung jeder Sitzung/Besprechung sorgt die Verantwortliche/der Verantwortliche dafür, dass alle berührten Gegenstände (z.B. Tische, Lichtschalter, Türgriffe usw.) durch Abwischen mit Desinfektionsmittel desinfiziert werden.
5. Sitzungen der Gemeindevertretung, der Ausschüsse und Arbeitsgruppen: Die Tische und Stühle werden so aufgestellt, dass der Mindestabstand von 1,50m für die gewählten Mitglieder und offiziellen Teilnehmenden gewährleistet ist. Es können noch so viele Zuhörerinnen und Zuhörer dazu kommen, wie freie Stühle im Mindestabstand zur Verfügung stehen, insgesamt 15 Personen. Dabei gilt die Reihenfolge des Eintreffens. B Bis zum Erreichen des eigenen Platzes wird eine medizinische Maske getragen, möglichst eine FFP-2-Maske.
Während der Sitzungen/Besprechungen sind mindestens die Klappfenster durchgehend geöffnet. Nach 20 Minuten wird mit Durchzug gelüftet.
6. Zusammenkünfte der Feuerwehr: Es gelten die Regeln für die Gemeinde, wenn nicht andere Regeln vom Land oder Kreis für die Feuerwehr festgelegt wurden.
7. Vermietung des Bürgerhauses: Bis zu einer Regelung durch die Gemeindevertretung erfolgt derzeit keine Vermietung für Feiern. Sitzungen können ermöglich werden.
8. Nichteinhaltung der Regeln: Die Nichteinhaltung der Regeln trotz Aufforderung führt zum Verweis aus dem Bürgerhaus.
Högersdorf, d. 25.10.2021
(Sitzungen der Gemeindevertretung, der Ausschüsse und der FFW Högersdorf, Besprechungen von Teilgruppen daraus)
Das Bürgerhaus wird derzeit nur von kommunalen Gremien und der FFW etwa zweimal monatlich genutzt. Die Sitzungsdauer wird möglichst kurz gehalten.
1. Besuchende: Personen, die an Symptomen leiden, die auf eine Coronainfektion hindeuten könnten, dürfen das Bürgerhaus nicht betreten.
Alle halten sich an die AHA-L-Regeln (Abstand, Hygiene, Atemschutzmaske auf den Verkehrswegen, Lüften). Alle Personen desinfizieren sich bei Ankunft die Hände und beachten die Abstands- und Zutrittsmarkierungen.
2. Einbahnstraßenregelung und Regelungen zur Reinigung und Benutzung der sanitären Anlagen: Um Begegnungen bei Kommen und Gehen zu minimieren, muss man den aufgeklebten Pfeilen folgen. Der linke und der rechte Toilettenraum darf jeweils nur von einer Person betreten werden.
3. Ausstattung: Im Eingangsbereich steht Händedesinfektionsmittel zur Verfügung, auf den WCs stehen Flüssigseife und Papierhandtücher zur Verfügung. Die gültigen persönlichen Verhaltensregeln werden auf einem Plakat gut sichtbar ausgehängt.
4. Reinigung: Alle Flächen und Gegenstände, die häufig von mehreren Personen berührt werden, werden nach Benutzung gereinigt. Es steht jederzeit Desinfektionsmittel in der Küche zur Verfügung um eigenverantwortlich Gegenstände zu desinfizieren.
Nach der Beendigung jeder Sitzung/Besprechung sorgt die Verantwortliche/der Verantwortliche dafür, dass alle berührten Gegenstände (z.B. Tische, Lichtschalter, Türgriffe usw.) durch Abwischen mit Desinfektionsmittel desinfiziert werden.
5. Sitzungen der Gemeindevertretung, der Ausschüsse und Arbeitsgruppen: Die Tische und Stühle werden so aufgestellt, dass der Mindestabstand von 1,50m für die gewählten Mitglieder und offiziellen Teilnehmenden gewährleistet ist. Es können noch so viele Zuhörerinnen und Zuhörer dazu kommen, wie freie Stühle im Mindestabstand zur Verfügung stehen, insgesamt 15 Personen. Dabei gilt die Reihenfolge des Eintreffens. B Bis zum Erreichen des eigenen Platzes wird eine medizinische Maske getragen, möglichst eine FFP-2-Maske.
Während der Sitzungen/Besprechungen sind mindestens die Klappfenster durchgehend geöffnet. Nach 20 Minuten wird mit Durchzug gelüftet.
6. Zusammenkünfte der Feuerwehr: Es gelten die Regeln für die Gemeinde, wenn nicht andere Regeln vom Land oder Kreis für die Feuerwehr festgelegt wurden.
7. Vermietung des Bürgerhauses: Bis zu einer Regelung durch die Gemeindevertretung erfolgt derzeit keine Vermietung für Feiern. Sitzungen können ermöglich werden.
8. Nichteinhaltung der Regeln: Die Nichteinhaltung der Regeln trotz Aufforderung führt zum Verweis aus dem Bürgerhaus.
Högersdorf, d. 25.10.2021
